Bitte waehlen Sie das Land Ihrer Lieferadresse:
goldinvestdirect logo
.
home . company . partners . terms_conditions . faq
language
en de
current curency
curr_euro curr_doll curr_fun
quick links
quick links
GoldmünzenSilbermünzen
GoldbarrenSilberbarren
Login
Kundenanmeldung
Neuanmeldung
terms conditions
Privatkunde | Geschäftskunde
.
Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Jewellers Trade Services Partners, London
zur Verwendung im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern

I. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und An­gebote von unserer Seite im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (im Folgenden: andere Vertragspartei).

Verbraucher im nachfolgenden Sinne sind natürliche Personen, mit denen in Ge­schäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2) Mit der Erteilung eines Auftrags, spätestens jedoch mit Entgegennahme unserer Leistung oder Lie­ferung, erkennt die andere Vertragspartei diese Bedingungen an. Wir widersprechen hiermit eventuellen Gegenbestätigungen, welche die andere Vertragspartei unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen ausspricht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

Il. Angebot, Vertragsschluss, Preise

1) Unsere Angebote sind unverbindlich. Verträge kommen bei Zahlung per Vorauskasse erst mit unserer schriftlichen Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) zustande, ansonsten mit Übersendung der Rechnung an die andere Vertragspartei.

2) Es gelten die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise (in Euro) zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3) Falls Sie aus Deutschland bestellen, weisen Sie wir hiermit daraufhin, daß: entsprechend der gesetzlichen Bestimmung des § 312d Absatz 4 Nr. 6 BGB ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der üblichen Widerrufsfrist auftreten können, ausgeschlossen.

4) Bei Bestellung auf elektronischem Wege, bestätigen wir den Zugang der Bestellung unverzüglich. Die Zugangsbestätigung ist noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahme oder mit der Rechnung ver­bunden werden.

Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Auf Verlangen werden der anderen Vertragspartei der Vertragstext sowie diese AGB zugesandt.

Ill. Lieferung, Gefahrübergang

1) Verbindliche Liefertermine können nur schriftlich vereinbart werden.

2) Der Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf die andere Vertragspartei erfolgt bei Versendung mit der Übergabe des Liefergegenstandes an die andere Vertragspartei.

Der Übergabe steht es gleich, wenn die andere Vertragspartei im Annahmeverzug ist.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche

1) Das Entgelt ist sofort nach Eingang der Rechnung ohne Abzüge fällig und zahl­bar. Zahlt die andere Vertragspartei nicht innerhalb von vier Valutatagen ab Fälligkeit, tritt Verzug ohne Mahnung ein.

Die andere Vertragspartei hat die Geldschuld während des Verzugs mit 5 % über dem Basiszins­satz zu verzinsen.

2) Ausgeschlossen ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Entgelt durch die andere Vertragspartei, soweit dieses nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Ein Recht zur Aufrechnung steht der anderen Vertragspartei nur zu, wenn eine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten ist oder von unser Seite anerkannt wurde.

V. Eigentumsvorbehalt

1) Bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

2) Die andere Vertragspartei wird uns von einem Zugriff Dritter auf die gelieferte Ware (z.B. durch Pfändung), von Beschädigungen, einer Vernichtung oder einem Besitz­wechsel unverzüglich unterrichten.

Bei vertragswidrigem Verhalten der anderen Vertragspartei, insbesondere bei Zahlungs­verzug oder dem Verstoß gegen eine der vorstehend genannten Pflichen, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand herauszuverlangen.

VI. Sachmängelhaftung

1) Die andere Vertragspartei hat zunächst die Wahl, ob Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatz­lieferung erfolgen soll. Wir sind befugt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist und wenn die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für die andere Vertragspartei bleibt.

2) Für den Fall, dass eine Nacherfüllung misslingt, kann - unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche - die andere Vertragspartei zurücktreten oder die geschuldete Vergütung mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht der anderen Vertragspartei jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Für den Fall, dass die andere Vertragspartei nach Misslingen der Nacherfüllung Schadensersatz wählt, verbleibt der Vertragsgegenstand bei ihr, wenn ihr dies zumutbar ist. Der Schadensersatz ist in diesem Fall auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelfreien Sache begrenzt. Hiervon ausgenommen sind Fälle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung. VII. Beschränkung der Haftung, Schadensersatz

1) Ansprüche der anderen Vertragspartei auf Ersatz von Schäden und Aufwendungen, aus jeglichem Rechts­grund (insbesondere Ansprüche schuldrechtlicher oder deliktischer Natur) sind ausgeschlossen.

2) Dies gilt nicht in Fällen zwingender Haftung, z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Die vorstehenden Regelungen bedeuten keine Änderung der Beweislast zum Nachteil der anderen Vertragspartei.

VIII. Schlussbestimmungen

1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit der Regelungen des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

2) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rah­men sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so beeinträchtigt dies die Wirksam­keit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht.

.
Popular Coins
.
Sign up newsletter
.
market news

Gold futures up as bargain hunters, metal users are buying
Jul 29 2010 11:01AM

Comex Gold Prices Steady-Firm Early as U.S. Dollar Slumps
Jul 29 2010 8:48AM

Thursday's Analytical Charts for Gold, Silver and Platinum
Jul 29 2010 10:28AM

WRAPUP 1-Barrick, Eldorado profits shine on record gold price
Jul 29 2010 9:56AM

POLL: Gold rally to extend into 2011
Jul 29 2010 4:20AM

Gold's Near-Term Trend Broken
Jul 28 2010 2:02PM

CANADA STOCKS-TSX rises as commodities, earnings impress
Jul 29 2010 11:35AM

Lonmin's swap option on Akanani
Jul 29 2010 10:34AM

UPDATE 1-Barrick's profit shines; raises dividend
Jul 29 2010 7:33AM

Soaring NZ margins help boost earnings for miner
Jul 29 2010 10:22AM

Zimbabwe May Reduce Demand for Black Ownership
Jul 29 2010 10:13AM

Zijin Mining to Cut Gold Production
Jul 29 2010 10:12AM

 

.
Home . Company . Partners . Allgemeine Geschäftsbedingungen . FAQ